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Das Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den Baubeteiligten. Insbesondere zwischen dem Bauherrn, der ein Bauwerk in Auftrag gibt und z. B. Architekten, Ingenieuren, Bauunternehmen oder Handwerkern die ein Bauwerk planen oder mit der Ausführung beauftragt sind.
Die Rechte und Pflichten der Architekten werden geregelt im Architektenrecht, das sich aus zahl-reichen Rechtsvorschriften unterschiedlicher Herkunft zusammensetzt. Vor allem im Bürger-lichen Gesetzbuch (BGB), der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und in den Architektengesetzen der einzelnen Bundes-länder sowie den berufsrechtlichen Regeln der Architektenkammern. Schwerpunkte des Architektenrechts sind:
- Architektenvertragsrecht
- Architektenhonorarrecht
- Architektenhaftpflichtrecht
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Neben den allgemeinen Fragen zum Baurecht sind unsere Schwerpunkt-themen:
- sämtliche baurechtlichen Problemstellungen
- Abfassung und Überprüfung von Bauverträgen
- Durchsetzung von begründeten Gewähr-
leistungsansprüchen bzw. Abwehr von
unbegründeten Gewährleistungsansprüchen
- Maßnahmen zur außergerichtlichen und gerichtlichen
Beweissicherung
- Architektenrecht
- Bauverträge nach VOB und BGB
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Durchsetzung - Abwehr von Mängel- ansprüchen.
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