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Familienrecht
Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivil-rechts,
das sich mit den Rechtsverhältnissen
in einer Ehe, der Familie und in der Verwandt-
schaft befasst.
Neben den allgemeinen Fragen zum Familienrecht
sind unsere Schwer-punktthemen:
- alle Bereiche des Ehescheidungsverfahrens
- sowie die Vertretung in Sorge-und Umgangs-
verfahren
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Erbrecht
Erbrecht hat die Funktion, das Privateigentum als Grundlage
der eigenverantwortlichen Lebens-
gestaltung mit dem Tod des Eigentümers nicht untergehen
zu lassen, sondern seinen Fort-
bestand im Wege der Rechtsnachfolge zu sichern (BVerfGE NJW
95, 2977). Damit soll gesichert werden, dass erworbenes Hab
und Gut nicht verloren geht, sondern entweder
zielgerichtet jemandem zugewendet wird oder
das Vermögen in der Familie übergeht.
Neben den allgemeinen Fragen zum Erbrecht
sind unsere Schwerpunkt-themen:
- Errichtung von Testamenten und Erbverträgen
- Vertretung bei Erbauseinandersetzungen und
Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
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