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Familien- und Erbrecht

Familienrecht

Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivil-rechts, das sich mit den Rechtsverhältnissen
in einer Ehe, der Familie und in der Verwandt-
schaft befasst.

Neben den allgemeinen Fragen zum Familienrecht sind unsere Schwer-punktthemen:

- alle Bereiche des Ehescheidungsverfahrens
- sowie die Vertretung in Sorge-und Umgangs-
  verfahren


 

Erbrecht

Erbrecht hat die Funktion, das Privateigentum als Grundlage der eigenverantwortlichen Lebens-
gestaltung mit dem Tod des Eigentümers nicht untergehen zu lassen, sondern seinen Fort-
bestand im Wege der Rechtsnachfolge zu sichern (BVerfGE NJW 95, 2977). Damit soll gesichert werden, dass erworbenes Hab und Gut nicht verloren geht, sondern entweder
zielgerichtet jemandem zugewendet wird oder
das Vermögen in der Familie übergeht.

Neben den allgemeinen Fragen zum Erbrecht sind unsere Schwerpunkt-themen:

- Errichtung von Testamenten und Erbverträgen
- Vertretung bei Erbauseinandersetzungen und
  Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen

 
     
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