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Für die Kanzlei Buss & Buss sind Hans-Reinhard
Buß und Dr. Heiner Buß als Notare tätig.
Neben der Beurkundung von Rechtsgeschäften
jeglicher Art und der Beglaubigung von Unterschriften und
Abschriften bezieht sich die Kerntätigkeit unserer Notare
auf folgende Rechtsgebiete:
Grundstücksverträge
samt Belastungsverein-
barungen und sonstige Immobiliengeschäfte
Testamente,
Erbverträge, Nachlaßauseinander-
setzungen, etc.
Eheverträge, Scheidungsvereinbarungen, etc.
Gründungen
von Kapital-und Personen-gsellschaften, Umwandlungen, Satzungs-
änderungen, Registeranmeldungen,etc.
Betreuungs-
und Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen
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Kurzerklärung:
Ein Notar (lat.: notarius = Geschwindschreiber)
ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen
Amtes. Für die Ausübung seiner Amtstätigkeit
steht dem Notar ein Dienstsiegel
zur Verfügung. Zum Notar be-
stellt werden kann nur ein deutscher Staatsbürger,
der
zum Richteramt befähigt ist (Volljurist), der sein
zweites Staatsexamen erfolgreich
abgelegt hat. Eine Ausnahme hiervon besteht ausschließlich
in Baden-Württemberg.
Das Berufsrecht der Notare
ist bundeseinheitlich in der Bundesnotarordnung (BNotO)
geregelt. Notare müssen unabhängig und unparteiisch
sein und unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.
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