HomeImpressum
BUSS UND BUSS RECHTSANWÄLTE UND NOTARE


Kanzlei
Rechtsgebiete
Insolvenzverwaltung
Zwangsverwaltung
Anwälte
Kontakt

 

     
 
Notariat

Für die Kanzlei Buss & Buss sind Hans-Reinhard Buß und Dr. Heiner Buß als Notare tätig.

Neben der Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und der Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften bezieht sich die Kerntätigkeit unserer Notare auf folgende Rechtsgebiete:

Grundstücksverträge samt Belastungsverein-
barungen und sonstige Immobiliengeschäfte

Testamente, Erbverträge, Nachlaßauseinander-
setzungen, etc.

Eheverträge, Scheidungsvereinbarungen, etc.

Gründungen von Kapital-und Personen-gsellschaften, Umwandlungen, Satzungs-
änderungen, Registeranmeldungen,etc.

Betreuungs- und Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen


 
Kurzerklärung:
Ein Notar (lat.: notarius = Geschwindschreiber) ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Für die Ausübung seiner Amtstätigkeit
steht dem Notar ein Dienstsiegel
zur Verfügung. Zum Notar be-
stellt werden kann nur ein deutscher Staatsbürger, der
zum Richteramt befähigt ist (Volljurist), der sein zweites Staatsexamen erfolgreich
abgelegt hat. Eine Ausnahme hiervon besteht ausschließlich
in Baden-Württemberg.

Das Berufsrecht der Notare
ist bundeseinheitlich in der Bundesnotarordnung (BNotO) geregelt. Notare müssen unabhängig und unparteiisch
sein und unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.

 

 
     
© 2006 Rechtsanwaltskanzlei BUSS & BUSS