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Steuer- und Steuerstrafrecht

Verstöße gegen die Steuergesetze werden
in Steuerstraftaten und Steuerordnungswid-
rigkeiten eingeteilt.

Die Ahndung solcher Delikte wird im Steuer-strafrecht (für Steuerstrafverfahren) und im Steuerordnungswidrigkeitenrecht (für Bußgeldverfahren) geregelt.

Der Bereich Steuerstrafrecht findet sich in
der Abgabenordnung (AO) wieder.

Neben den allgemeinen Fragen zum Steuer- und Steuerstrafrecht sind unsere Schwerpunktthemen:

- Vertragsgestaltungen unter Berücksichtigung    steuerrechtlicher Fragen
- Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt
- Vertretung in Verfahren vor den    Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof

  Zu den allgemeinen Beratungsthemen im Bereich Steuerstrafrecht gehören Schlagworte wie:

- Steuerhinterziehung
- Steuerhehlerei
- Strafverfahren wegen einer Steuerstraftat
- Steuerbußgeldverfahren
- Steuergeheimnis
- Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
- Steuergefährdung
- Gefährdung von Abzugsteuern
- Verbrauchsteuergefährdung
- Gefährdung der Einfuhr- und Ausfuhrangaben
- Unzulässiger Erwerb von Steuererstattungs-
  und Vergütungsansprüchen

     
 
     
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