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Verstöße gegen
die Steuergesetze werden
in Steuerstraftaten und Steuerordnungswid-
rigkeiten eingeteilt.
Die Ahndung solcher Delikte wird im Steuer-strafrecht (für
Steuerstrafverfahren) und im Steuerordnungswidrigkeitenrecht (für Bußgeldverfahren) geregelt.
Der Bereich Steuerstrafrecht findet sich in
der Abgabenordnung (AO) wieder.
Neben den allgemeinen Fragen zum Steuer- und Steuerstrafrecht sind unsere Schwerpunktthemen:
- Vertragsgestaltungen unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Fragen
- Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt
- Vertretung in Verfahren vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
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Zu den allgemeinen Beratungsthemen im
Bereich Steuerstrafrecht gehören Schlagworte wie:
- Steuerhinterziehung
- Steuerhehlerei
- Strafverfahren wegen einer Steuerstraftat
- Steuerbußgeldverfahren
- Steuergeheimnis
- Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
- Steuergefährdung
- Gefährdung von Abzugsteuern
- Verbrauchsteuergefährdung
- Gefährdung der Einfuhr- und Ausfuhrangaben
- Unzulässiger Erwerb von Steuererstattungs-
und Vergütungsansprüchen
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