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Das Wirtschaftsrecht besteht
aus dem Wirtschaftsverfassungsrecht, dem
Wirtschaftsverwaltungsrecht und dem Wirtschaftsprivatrecht.
Das Wirtschaftsprivatrecht regelt das Handeln
zwischen Herstellern, Händlern und Konsumenten am Markt.
Neben den Gesetzen des Bürgerlichen Gesetzbuches und
dem Handelsrecht (HGB, GmbHG, AktG, PartGG, GenG u. a.) spielt
auch das europäische Wirtschaftsrecht eine immer größere
Rolle.
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Neben den allgemeinen Fragen
zum Wirtschaftsrecht sind unsere Schwer-
punktthemen:
Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten in Verfahren, in den es um Erschließungs-beiträge geht. |