ALLGEMEINES ZIVILRECHT


Im Zivilrecht werden die Rechtsverhältnisse der Bürger untereinander geregelt. Unter das Zivilrecht fallen nahezu alle Rechtsfragen des Alltags.

Dazu gehören: allgemeine zivilrechtliche Streitigkeiten wie z. B. Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Schadensersatzrecht und Reiserecht. Sehen Sie sich einer unberechtigten Forderung ausgesetzt oder wollen Sie selber einen Anspruch durchsetzen?

Wir beraten Sie gerne!