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Neben der Insolvenzverwaltung zählt die
Zwangs-
verwaltung zu unserem Tätigkeitsbereich.
Dieses Rechtsgebiet wird von einem eigenem Team
speziell ausgebildeter Mitarbeiter repräsentiert, dass
alle Bereiche der kaufmännischen und technischen Verwaltung
notleidender Objekte umfasst.
Durch die Mitgliedschaft
in der Interessengemeinschaft
Zwangsverwaltung e.V. ist ein ständiger Austausch
über die aktuellen Rechtsentwicklungen gewährleistet.
Auch hier sind wir für unterschiedliche
Gerichte tätig. Unser bauspezifisches Praxiswissen kommt
unseren Auftraggebern dabei wesentlich zugute.
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Kurzerklärung:
Die Zwangsverwaltung ist ein Vollstreckungsverfahren
das
die Möglichkeit bietet in unbe-
wegliches Vermögen zu voll-
strecken. Dazu gehören z. B. bebaute und unbebaute
Grund-
stücke oder Wohnungseigentum.
Durchgeführt wird ein solches Vollstreckungsverfahren
beim zuständigen Amtsgericht.
Die Verwaltung wird hierbei auf einen Zwangsverwalter
über-tragen. Der Zwangsverwalter sichert aus den
Einnahmen des notleidenden Objektes die
ordnungsgemäße und werter-haltende Bewirtschaftung.
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