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Zwangsverwaltung

Neben der Insolvenzverwaltung zählt die Zwangs-
verwaltung zu unserem Tätigkeitsbereich.

Dieses Rechtsgebiet wird von einem eigenem Team speziell ausgebildeter Mitarbeiter repräsentiert, dass alle Bereiche der kaufmännischen und technischen Verwaltung notleidender Objekte umfasst.

Durch die Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft
Zwangsverwaltung e.V. ist ein ständiger Austausch
über die aktuellen Rechtsentwicklungen gewährleistet.

Auch hier sind wir für unterschiedliche Gerichte tätig. Unser bauspezifisches Praxiswissen kommt unseren Auftraggebern dabei wesentlich zugute.

 
Kurzerklärung:
Die Zwangsverwaltung ist ein Vollstreckungsverfahren das
die Möglichkeit bietet in unbe-
wegliches Vermögen zu voll-
strecken. Dazu gehören z. B. bebaute und unbebaute Grund-
stücke oder Wohnungseigentum.

Durchgeführt wird ein solches Vollstreckungsverfahren beim zuständigen Amtsgericht.
Die Verwaltung wird hierbei auf einen Zwangsverwalter über-tragen. Der Zwangsverwalter sichert aus den Einnahmen des notleidenden Objektes die
ordnungsgemäße und werter-haltende Bewirtschaftung.

 

 
     
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